Mit einem Fahnenmast optimal präsentieren

Er ist schon von Weitem sichtbar. Deswegen erregt der Fahnenmast mit der gehissten Flagge viel Aufmerksamkeit. Er kommt aus verschiedenen Anlässen zum Einsatz: für Bekenntnisse von den Fußballfans, als Werbemaßnahmen von Firmen oder zu bestimmten Jahrestagen der Bundesregierung.

Zur Repräsentation

Fahnenmast

Ob bei Regierungssitzen, Rathäusern oder Botschaften, offizielle Fahnen werden dauerhaft oder anlassbezogen gehisst. In Trauerfällen setzt man die entsprechenden Hissflaggen auf Halbmast und markiert die Fahrzeuge der Regierungschefs bei Staatsbesuchen. Die jeweiligen Landesflaggen wehen vor ausländischen Botschaften im Normalfall permanent. Häufig stellt man vor öffentlichen Gebäuden einige Masten für mehrfache Beflaggungen auf. Im Beflaggungserlass von der Bundesregierung wird die Nutzung geregelt. Bund und Land bestimmen die Regelungen für Rathäuser und Schulen. Die Beschaffenheit vom Fahnenmast kann von den Betroffenen selbst bestimmt werden: Quer- oder Hochformat, aus Kunststoff, Stahl oder Holz, ohne oder mit einen Ausleger.

Den Beschäftigten der Landesvertretungen bleibt der konkrete Aufbau überlassen. Jedoch bietet sich ein Fahnenmast aus Edelstahl oder Aluminium an. Das entsprechende Material ist korrisionsresistent. Es trotzt ebenso starkem Wind. Im Fahnenmast schützt eine Hissvorrichtung mit einer Innenseilführung vor dem unbefugten Verwenden. Selbst das Hissseil ist besser vor dem Abrieb geschützt. Ganz wichtig beim Fahnenmast zur Repräsentation: Aufgrund seines dauerhaften Einsatzes braucht er ein Mastrohr mit einem sehr sicheren Fundament und einem großen Durchmesser. Die Bodenhalterung bewirkt eine spezielle Stabilität. Hier wird ein Ankerkorb in den Untergrund eingelassen. Unabhängig von der Stärke des Windes ist bei einer Fahnenstange mit Ausleger eine generelle Sichtbarkeit gewährleistet.

Im Hobbybereich

Familienwappen oder Vereinslogo, an der Hauswand oder im Schrebergarten: Selbst Privatleute hissen Flaggen. Das kann man vor allem bei Fußballweltmeisterschaften oder weiteren internationalen Sportevents beobachten. Besitzt man ein Grundstück, wird im Normalfall keine Genehmigung benötigt, damit man einen Fahnenmast aufstellt und eine Flagge hisst. Jedoch obliegt dem entsprechenden Bundesland die endgültige Entscheidung. Die Flaggen dürfen auch keinen illegalen Aufdruck darstellen und die Karabiner keineswegs gegen den Fahnenmast schlagen. In jedem Fall müssen Mieter vom Vermieter eine Erlaubnis einholen. Wenn diese vorliegt, können sie zwischen verstellbaren und unflexiblen Masten mit Stecksystem, einer Kipphalterung in unterschiedlichen Höhen oder einer Teleskopstangen-Technik wählen.

Für Werbezwecke

Ein professioneller Fahnenmast findet gerne auf Messen oder bei Fahrzeughändlern Verwendung. Ausführungen mithilfe eines Schraubfundaments als Basis für eine Werbefahne sparen Betonierarbeiten und die Anbringung von Bodenhülsen. Begehrt sind mobile Masten. Ein Autofuß mit dem teleskopierbaren Fahnenmast zum Beispiel steht sicher. Diesen kann man mit Wasser befüllen und ohne Einsatz von Werkzeug auf- und abbauen. Zudem ist es möglich, einen mobilen Fahnenmast in Foyers, jedoch ebenso in Außenbereichen mit verschiedenen Fahnengrößen und Masthöhen aufzustellen. Einige Varianten sind mithilfe einer Drehfixierung stufenlos verstellbar. Sehr aufmerksamkeitserregend sind Ausführungen mit Lichteffekten bei kurzfristigen Events und Großveranstaltungen.

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