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Auflösung eingetragene Lebenspartnerschaft

Auflösung eingetragene Lebenspartnerschaft kann beantragt werden

Eine Auflösung eingetragene Lebenspartnerschaft kann beantragt werden und wird gesetzlich geregelt. Im weitesten Sinne handelt es sich um eine Scheidung zweier Personen, welche aus den verschiedensten Gründen nicht mehr zusammen leben möchten oder können. Folgende Paragraphen regeln die „Auflösung eingetragene Lebenspartnerschaft“: § 1564 BGB und § 15 Abs. 1 LPartG. Die richterliche Entscheidung (das Urteil) entscheidet über den Ablauf und die

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